Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.03.1984

Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83   

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https://dejure.org/1984,2104
BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83 (https://dejure.org/1984,2104)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1984 - 2 StR 881/83 (https://dejure.org/1984,2104)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1984 - 2 StR 881/83 (https://dejure.org/1984,2104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Versuchte Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Transitreisende im Bereich des Frankfurter Flughafens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 365
  • StV 1984, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83
    Bei dem Flugreisenden, der das Rauschgift in seinem Fluggepäck untergebracht hat, ist diese Voraussetzung im Falle einer Zwischenlandung im Inland während des Zwischenaufenthalts regelmäßig gegeben, da er das Gepäck im allgemeinen auf Verlangen ohne weiteres erhalten kann (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] = BGH NJW 1983, 1985 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH, Urteil vom 2. November 1983 - 2 StR 543/83).

    Die Revision der Angeklagten führt ebenfalls zur Aufhebung des Urteils, da nach den Feststellungen das Rauschgift nicht wieder aus dem Gebiet der Bundesrepublik verbracht wurde und daher keinesfalls vollendete Durchfuhr in Betracht kommt (vgl. BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]).

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Flugreisende - Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83
    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteile vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 -, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83 - undvom 14. März 1984 - 2 StR 6/84).

    Im Rahmen der Feststellung, die Angeklagte habe nicht gewußt, ob sie in Frankfurt an ihr Gepäck kommen könne, hat sich die Strafkammer nicht mit dem Umstand auseinandergesetzt, daß erfahrungsgemäß selbst dem wenig bewanderten Flugreisenden klar ist, er brauche sich zur Erlangung seines Fluggepäcks nur an seine Fluggesellschaft zu wenden (BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83).

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83
    Die neu erkennende Strafkammer wird wiederum zu prüfen haben, ob sich die Angeklagte auch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (oder der Beihilfe zu einem solchen Delikt) schuldig gemacht hat (BGH NJW 1979, 1259); die bloße Erwägung, daß "zu ihren Gunsten ein Handeltreiben nicht angenommen" werde (UA S. 11), vermag eine solche Prüfung um so weniger zu ersetzen, als das Erstgericht der Einlassung der Angeklagten über den angeblichen Zweck und die Begleitumstände Ihrer Reise nicht geglaubt hat.
  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83
    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteile vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 -, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83 - undvom 14. März 1984 - 2 StR 6/84).
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83

    Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83
    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteile vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 -, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83 - undvom 14. März 1984 - 2 StR 6/84).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 543/83

    Anforderungen an gerichtliche Erörterungen zur Kenntnis eines Kofferträgers im

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83
    Bei dem Flugreisenden, der das Rauschgift in seinem Fluggepäck untergebracht hat, ist diese Voraussetzung im Falle einer Zwischenlandung im Inland während des Zwischenaufenthalts regelmäßig gegeben, da er das Gepäck im allgemeinen auf Verlangen ohne weiteres erhalten kann (BGHSt 31, 374 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] = BGH NJW 1983, 1985 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; BGH, Urteil vom 2. November 1983 - 2 StR 543/83).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 6/84

    Unterbringung von Rauschgift im Fluggepäck - Verwirklichung des Tatbestands der

    Auszug aus BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83
    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteile vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 -, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83 - undvom 14. März 1984 - 2 StR 6/84).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, läßt sich bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht für alle Fälle einheitlich - etwa nach der Entfernung von der Hoheitsgrenze - beurteilen, sondern hängt vom Tatplan und den äußeren Umständen ab (vgl. BGH NStZ 1983, 224 ; 462; 511; NStZ 1984, 365 ; StV 1986, 62 ).
  • BGH, 18.07.1985 - 3 StR 111/85

    Abgrenzung von Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln bei Zwischenlandung in

    Sie soll bei Flugreisenden zwar allgemein bekannt, insoweit also mindestens bedingter Vorsatz anzunehmen sein (BGH NStZ 1984, 365; vgl. Schmidt a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5448
BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84 (https://dejure.org/1984,5448)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1984 - 4 StR 84/84 (https://dejure.org/1984,5448)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1984 - 4 StR 84/84 (https://dejure.org/1984,5448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des "Absetzenhelfens" bei der Hehlerei - Folgen eines Tätigwerden eines Absatzhelfers nicht für den Vortäter sondern für den Erwerber der bemakelten Sache - Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Absatzhelfen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84
    Der Gesetzgeber hat die den Absatz des Vortäters unterstützende Handlung als selbständiges Tatbestandsmerkmal ausgestaltet, da eine Beihilfe zur Absatztätigkeit des Vortäters sonst nicht strafbar wäre, weil keine tatbestandsmäßige Haupttat vorliegt (BGHSt 26, 358, 362).
  • BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84
    Die Tatbestandsmerkmale des "Absetzens" und des "Absetzenhelfens" sind gegeben, wenn der Täter bei der wirtschaftlichen Verwertung der vom Vortäter erlangten Sache in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig wird, wobei es unschädlich ist, wenn der Absatz auch dem Täterinteresse dient (BGHSt 23, 36, 38; BGH NJW 1976, 1698).
  • BGH, 26.05.1976 - 2 StR 634/75

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Reichswaffengesetz, Hehlerei, Verstoßes

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84
    Die Tatbestandsmerkmale des "Absetzens" und des "Absetzenhelfens" sind gegeben, wenn der Täter bei der wirtschaftlichen Verwertung der vom Vortäter erlangten Sache in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig wird, wobei es unschädlich ist, wenn der Absatz auch dem Täterinteresse dient (BGHSt 23, 36, 38; BGH NJW 1976, 1698).
  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 444/82

    Einstellung des Verfahrens wegen Hehlerei aufgrund eines Strafklageverbrauchs

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84
    Auch bei der Absatzhilfe muß der Täter im Interesse und im Einverständnis mit dem Vortäter handeln (BGH, Beschluß vom 26. August 1982 - 4 StR 444/82).
  • RG, 30.09.1912 - I 648/12

    1. Was ist im Sinne von § 263 StPO. unter der in der Anklage bezeichneten Tat zu

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84
    Der Freispruch vom Vorwurf des Betruges zum Nachteil K. kann rechtlich keinen Bestand haben, da er unvereinbar ist mit der Verurteilung wegen Hehlerei aufgrund desselben Sachverhalts (vgl. RGSt 46, 218).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Er hat damit Absatzhilfe im Sinne des § 259 StGB geleistet, die - weil die Absatzbemühung der Diebe für diese eine straflose Nachtat darstellt, es insoweit also an einer Haupttat fehlt - vom Gesetzgeber als täterschaftliche Hehlerei eingestuft ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1983 - 4 StR 302/84 - und Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 84/84 = Strafverteidiger 1984, 285).

    Begingen die Mitangeklagten Hehlerei ausschließlich in der Form des Absetzens oder der Absatzhilfe zu Gunsten der unbekannten Diebe, so stellt sich die Unterstützungshandlung des Angeklagten K. lediglich als Beihilfe hierzu dar (BGHSt 27, 45, 52; BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 2 StR 260/80 - und Beschluß vom 13. März 1984 - 4 StR 84/84 = Strafverteidiger 1984, 285).

  • BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Sich-Verschaffen: Abgrenzung von der Beihilfe zur

    In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

    Denn diese Tatbestandsalternativen des § 259 StGB setzen zu ihrer Verwirklichung voraus, daß der Täter im Einverständnis mit einem Vortäter tätig wird, der die abzusetzende Sache durch einen Diebstahl oder eine andere Vermögensstraftat erlangt hat und der wegen Absatzbemühungen nicht als Hehler bestraft werden kann, weil es dabei im Verhältnis zur Vortat lediglich um Verwertungshandlungen geht (vgl. BGHSt 26, 358, 361 f.; 27, 45, 51 f.; 33, 44, 47; BGH StV 1984, 285).
  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 3 Ss 982/00

    Diebstahl; Hehlerei; wahlweise Verurteilung

    Dies wäre der Fall, wenn das Verhalten des Angeklagten als Unterstützungshandlung zu Gunsten eines im Interesse des Vortäters tätigen Absetzers oder Absatzhelfers oder als Hilfeleistung im Interesse eines Erwerbers der hier in Rede stehenden Gegenstände - vorausgesetzt es handelte sich um Diebesgut - anzusehen wäre (vgl. BGHSt 33, 44; StV 1984, 285).
  • OLG Köln, 21.03.2000 - Ss 84/00

    "Besitz" einer "bemakelten" Sache als Sichverschaffen i.S.d. § 259 Abs. 1

    Die Tatbestandsmerkmale des Absetzens und der Absatzhilfe sind gegeben, wenn der Täter bei der wirtschaftlichen Verwertung der vom Vortäter erlangten Sache in dessen Interesse und mit dessen Einverständnis tätig wird (vgl. BGH StV 1984, 285).
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